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Für Zuschauer in der Halle gilt ab sofort 2G+

Mit Gültigkeit vom Mittwoch hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Für den Hallensport bedeutet dies: Während für Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.) weiterhin die 2G-Regel (geimpft oder genesen) gilt, heißt es für Zuschauer ab sofort 2G+. Geimpfte und genesene Personen müssen also zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorweisen. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend. Zudem gibt es eine Zuschauerbegrenzung von maximal 50 Prozent der zugelassenen Personenzahl. Genesen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Für Schüler unter 18 Jahren gilt weiterhin keine 2G- oder 2G+-Regel.

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